Juni 25

Was wurde aus dem Antrag einer Zukunftswerkstatt für die Reichsstraße in Wolfenbüttel?

Was wurde aus dem Antrag einer Zukunftswerkstatt für die Reichsstraße in Wolfenbüttel?

Demokratie funktioniert nur, wenn alle möglichst offen und ehrlich miteinander umgehen. Entsprechend müssen die Vorgänge in den Gremien für die Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar sein. Dem soll der nachfolgende Bericht dienen. Es wird bewusst darauf verzichtet, die beschriebenen Vorgänge zu kommentieren.

Wolfenbüttel, 25.06.2012. (re) Anfang Mai wurde auch hier im Ostfalen-Spiegel berichtet, dass die Fraktion der Piratenpartei im Wolfenbütteler Stadtrat und das Bürgermitglied im Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) Rainer Elsner den Antrag gestellt haben, bei der Gestaltung der Reichsstraße für eine bessere Bürgerbeteiligung die Methode Zukunftswerkstatt anzuwenden. Der Antrag wurde nun am 19. Juni 2012 im BSU behandelt und abgelehnt.

Da die lokale Presse in den Berichten (BZ-WZ u. WFheute) zur betreffenden Ausschusssitzung den Antrag und die damit verbundene Diskussion mit keiner Silbe erwähnt hat, folgt nun hier ein knapper Bericht über den gesamten Vorgang.

Der Antrag

Der Antrag wurde am 2. Mai 2012 gestellt und sollte in der Sitzung am 8. Mai beraten und möglichst auch abgestimmt werden. Dies wurde vom Bürgermeister mit dem Hinweis auf eine zu kurze Frist abgelehnt. Der Antrag sollte entsprechend in der darauffolgenden Sitzung behandelt werden. Die Frist für Anträge beträgt laut Geschäftsordnung 10 Tage.

In der nächsten Sitzung am 22. Mai wurde der Antrag ohne die Antragsteller zuvor zu informieren wieder nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Antrag in der Sitzung am 19. Juni behandelt werden solle, in der ohnehin die Innenstadtgestaltung von Wolfenbüttel diskutiert werden soll. Warum dies nicht im Vorfeld der Sitzung mit den Antragstellern abgesprochen wurde, wurde nicht hinreichend erklärt.

Mängel im Verfahren

Für die 9. Sitzung des BSU wurde der Antrag dann tatsächlich mit auf die Tagesordnung gesetzt. Jedoch hatte dies mehrere Mängel. Wie weit diese Mängel auch von rechtlicher Bedeutung sind, ist der Redaktion derzeit nicht bekannt. Die Mängel waren folgende:

1.) Der Antrag wurde in der Einladung zur Sitzung nicht als solcher genannt, sondern er wurde lediglich als Dokumentennummer im Tagesordnungspunkt „Zukunftsprofil – Innenstadt Wolfenbüttel“ erwähnt. Eigentlich ist es aber üblich (notwendig?), einen Antrag als eigenen Tagesordnungspunkt in der Tagesordnung zu nennen und zu behandeln.

2.) Der Antrag war nur der schriftlichen Einladung beigelegt. Rats- und Ausschussmitglieder, die auf den Versand per E-Mail umgestellt haben, haben den Antrag nicht erhalten.

3.) Der Antragstext war auch nicht im Internet abrufbar. Normalerweise werden die Unterlagen auch im Ratsinformationssystem der Stadt Wolfenbüttel als PDF-Dateien bereitgestellt. Bis einschließlich dem Sitzungstag war dort aber nur die Vorlage der Verwaltung abrufbar. Von dem Antrag wussten also nur die Empfänger der Briefverteilung. Für alle anderen, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger war nicht ersichtlich, dass außer dem „Zukunftsprofil – Innenstadt Wolfenbüttel“ ein weiterer Beschlussantrag in der Sitzung diskutiert werden soll.

Weitere formale Mängel

Zu diesen Mängeln in der Bearbeitung und Bekanntmachung des Antrags kommen weitere formale Mängel.

4.) Der Antrag wurde fälschlicherweise nur als Antrag der Fraktion der Piratenpartei bezeichnet. Tatsächlich war es aber (s. o.) ein Antrag der Fraktion der Piratenpartei im Wolfenbütteler Stadtrat und des Bürgermitglieds im BSU Rainer Elsner. Herr Elsner wurde zwar von der Piratenpartei benannt und arbeitet mit dieser zusammen. Er ist aber weder Mitglied der Fraktion (das können nur Ratsmitglieder sein), noch ist er derzeit Mitglied der Piratenpartei.

5.) Das Bürgermitglied Elsner war am betreffenden Sitzungstag geschäftlich verhindert. Deshalb hatte er ein schriftliche Begründung seiner Abwesenheit und eine schriftliche Stellungnahme zum Antrag verfasst. Diesen Text hatte er mit der Bitte um Weitergabe an die Ausschussmitglieder an die Verwaltung gesandt. Dieser Bitte wurde allem Anschein nach nicht nachgekommen.

Wie einleitend schon berichtet, wurde der Antrag von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt. Das ist in einem demokratischen Prozess normal. Ob der verwaltungsseitige Umgang mit dem Antrag auch normal und korrekt war, bleibt die offene Frage.

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Veröffentlicht25. Juni 2012 von Schriftleiter in Kategorie "Politik und Gesellschaft", "Tageszeitungen", "Wolfenbüttel